Die AGB als PDF
I. Ausführung und Leistung
1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege.
2. GRÜNECK kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und / oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.)
Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen.
3. Die durch GRÜNECK ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sowie event. korrigierte Artikel sind massgebend
für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.
4. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen.
II. Verantwortlichkeit
1. Jede Haftung von GRÜNECK wird wegbedungen, ausgenommen für Fälle grober Fahrlässigkeit.
Dies bedeutet namentlich:
1.1 Voraussetzung einer Haftung von GRÜNECK ist die Beständigkeit der Artikel bei einer
Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei
fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt GRÜNECK auf ihre Fachkenntnisse und auf den
Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender
Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.
1.2 Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine
Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare
Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials
oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen,
Reissverschluss, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine
fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen
der Stoffe und Gewebe im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.
1.3 Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch
feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine
Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und / oder Pflegehinweise der
Textilpflegekennzeichnung sind für GRÜNECK massgebend.
2. GRÜNECK kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung)
entgegennehmen.
3. Eine Erfolgsgarantie von GRÜNECK ist ausgeschlossen.
III.Rückgabe
1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen
den Kunden jedoch nicht zur Schadenersatzansprüchen.
2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt gegen Barzahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins
oder gegen Lieferschein. Ist der Abholschein nicht erhältlich, kann sich GRÜNECK mit der
Vorweisung eines den Kunden eindeutig identifizierenden Ausweises begnügen. Der Kunde
muss den Erhalt der Ware unterschriftlich bestätigen. Bei Grosskunden erfolgt die
Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.
3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden.
Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann GRÜNECK ersatzlos über diese verfügen.
Bei wertvolleren Artikeln mahnt GRÜNECK den Kunden vorgängig, sofern Name und Adresse
des Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens GRÜNECK,
diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.
4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.
IV. Beanstandungen
1. Reklamationen müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung oder des Lieferscheines
unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.
2. Beanstandungen werden von GRÜNECK sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder
erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung
und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) wird nach Möglichkeit
im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.
3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden. Bei
Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden von GRÜNECK wird ein allfälliger
Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln
geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.
4. Kommt keine Einigung zustande, soll der Schadenfall der Paritätischen
Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des Verbandes Textilpflege
Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur
begutachtung und Schlichtung unterbreitet werden.
V. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Hauptsitz von
GRÜNECK.